Schritt 1: An Fachunternehmen wenden
+Wende dich an ein Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen. Spreche dieses bzw. eine/n Energie-Effizienz-Expert*in auf den Wunsch nach Förderung an.
Auf der Website der KfW findest du auf der Informationsseite "Heizungsförderung für Privatpersonen" einen Vorab-Check, mit dem du prüfen kannst, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
Schritt 2: Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen
+Schließe einen Lieferungs- und Leistungsvertrag für die neue, förderfähige Heizung mit dem Fachunternehmen ab.
Schritt 3: Vorhaben umsetzen
+Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich. Bitte beachte, dass die Umsetzung des Vorhabens auf eigenes Risiko erfolgt: es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Schritt 4: Bei der KfW registrieren und Anträge nachträglich einreichen
+Registriere dich bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“.
Dazu benötigst du das folgende Dokumente vom Fachunternehmen bzw. Energie-Effizienz-Expert*in:
- Bestätigung zum Antrag (BzA)
Eine Registrierung ist ab sofort möglich, die Antragsstellung seit dem 27. Februar 2024 (über den Link unten auf der Seite "Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude" der KfW).
Schritt 5: Identifizieren und Nachweise einreichen
+Identifiziere dich im Kundenportal „Meine KfW“.
Du benötigst die folgenden Dokumente vom Fachunternehmen bzw. Energie-Effizienz-Expert*in:
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Rechnung und sonstige Nachweise
Reiche alle Nachweise ein und beantrage den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich. Nach der Nachweisprüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Schritt 1: An Fachunternehmen wenden
+Wende dich an ein Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen. Spreche dieses auf den Wunsch nach Förderung an und lasse eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
Auf der Website der KfW findest du einen Vorab-Check, mit dem du prüfen kannst, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
Schritt 2: Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen
+Schließe einen Lieferungs- und Leistungsvertrag für die neue, förderfähige Heizung mit dem Fachunternehmen ab. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten.
Zudem ist es erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist. Entsprechende Musterformulierungen für den Lieferungs- und Leistungsvertrag findest du auf den Informationsseiten der einzelnen Programme unter dem Punkt "So funktioniert's".
Schritt 3: Bei der KfW registrieren und Zusage abwarten
+Registriere dich im Kundenportal „Meine KfW“, beantrage den Zuschuss und warte den Erhalt der Zusage ab.
Schritt 4: Vorhaben umsetzen
+Lasse das Vorhaben nach Erhalt der Zusage für den Zuschuss umsetzen. Das Fachunternehmen bzw. Energie-Effizienz-Expert*in erstellt anschließend eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Schritt 5: Identifizieren und Nachweise einreichen
+Identifiziere dich im Kundenportal "Meine KfW" und reiche alle Nachweise ein. Nach der Nachweisprüfung erhältst du den Zuschuss.
Schritt 1: Registrieren (ab sofort möglich)
+Fachunternehmer benötigen für das neue Verfahren einen Zugang zu den Prozessen der Durchführer KfW und BAFA. Die notwendigen Zugangsdaten für die erhältst du nach Registrierung auf folgender Webseite: fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de.
Für die Registrierung benötigst du deine Betriebsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Mit den Registrierungsdaten kannst du dich dann sowohl bei der BAFA als auch bei der KfW einloggen.
Schritt 2: Förderfähige Kombination prüfen
+Bitte prüfe vor einer Angebotsabgabe ob die angebotene Kombination die technischen Mindestanforderungen erfüllt. In den neuen Antragsformularen gibt es keine Hinweise mehr auf die BAFA-Liste für die förderfähigen Wärmepumpen. Mehr Informationen hierzu findest du auf unserer extra Seite "Auswahl förderfähiger Wärmepumpen".
Schritt 3: Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen
+Antragsstellende können die Heizungsförderung erst dann beantragen, wenn eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) durch das Fachunternehmen vorliegt. Die Fachunternehmen müssen dazu die Situation vor Ort beim Kunden kennen (Angaben zum Gebäude und zum Vorhaben). Außerdem muss eine konkrete Planung für die Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt werden. Dazu sind insbesondere folgende Informationen notwendig:
- Art der alten Anlage
- Details zur neuen Anlage
- Angabe zur Inanspruchnahme der einzelnen Boni
- Angaben zu den geplanten Kosten
Die Erfassung der Daten erfolgt mittels Eingabe in der Portalmaske des KfW-Prüftools.
Direkte Links zum Login:
Schritt 4: Nur bei Nichtwohngebäuden - Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) bzw. gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD) erstellen (ab dem 27. August 2024 verpflichtend)
+Ab dem 27. August 2024 muss bei Nichtwohngebäuden eine sogenannte gewerbliche Bestätigungen zum Antrag (gBzA) bzw. gewerbliche Bestätigungen nach Durchführung (gBnD) erstellt werden.
Gewerbliche Bestätigung erstellen:
Start gBzA und gBnD für Nichtwohngebäude (Im Auswahlmenü "422/522 BEG – Heizungsförderung – Nichtwohngeb." wählen Achtung: nicht "263/264/463/464 BEG – Nichtwohngebäude").
Dazu sind insbesondere die folgenden Informationen notwendig:
- Angabe der Investitionsadresse
- Nettogrundfläche nach GEG des gesamten Gebäudes
- Nettogrundfläche nach GEG auf die sich die beantragte(n) Maßnahme(n) bezieht
- Gebäudekategorie (z. B. Büro, Verkaufsstätte etc…)
- Details zur neuen Anlage (elektrisch angetriebene Wärmepumpe wählen), es können mehrere Wärmepumpen und Hybridanlagen ausgewählt werden
- Nennleistung (Summe aller Wärmepumpen)
- Angaben zu den geplanten Kosten (Invest)
Die Treibhausgas (THG)-Minderung (Pflichtfeld) ist nur für Biomasseanlagen relevant - hier kann eine 0 oder ein beliebiger Wert eingetragen werden.
Mehr Informationen zur gBzA findest du hier.